Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit dem 1. November 2020 die energetischen Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude in Deutschland. Es führt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.
Mit der Novelle des GEG im Jahr 2023 wurden die Anforderungen verschärft, um die Klimaschutzziele bis 2045 zu erreichen. Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen, insbesondere im Bereich des erneuerbaren Heizens. Die Vorgaben werden dabei stufenweise eingeführt.
Wesentliche Neuerungen im GEG 2025
Energiebilanzierung
Die Energiebilanz umfasst Raumheizung, Kühlung, Warmwasserbereitung und elektrische Hilfsenergie. Wichtig sind:
Nachhaltige Bau- und Sanierungsansätze
Unsere Projekte unterschreiten die Vorgaben des GEG durch moderne Technologien und nachhaltige Energieträger.
Weitere Informationen zum GEG: